Ein günstiges Zimmer gegen Unterstützung im Alltag: So funktioniert WOHNEN FÜR HILFE BERLIN
Wir bringen Menschen mit freiem Wohnraum und dem Wunsch nach Unterstützung zusammen mit Menschen,
die Wohnraum suchen und ihre Hilfe anbieten.
Gemeinsam bilden sie ein Wohn-Tandem.
Du fühlst dich angesprochen und hast Lust auf Gemeinschaft?
Mitmachen können:
Menschen mit unterschiedlichem Hilfebedarf, die in ihrer Wohnung Platz für eine weitere Person haben
Menschen, die günstig wohnen möchten und dafür mit abgesprochenen Tätigkeiten Unterstützung leisten
alle, die Lust auf ein Wohn-Tandem haben
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Ja. Die Vermittlung durch WOHNEN FÜR HILFE BERLIN ist vollständig kostenlos. Das Projekt wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gefördert und von Sonay Soziales Leben e. V. umgesetzt. Für Anmeldung, Beratung und Vermittlung entstehen keine Kosten.
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Wenn du Wohnraum suchst, registrierst du dich über unseren Fragebogen auf der Website. Sobald wir ein passendes Angebot für dich haben, melden wir uns bei dir und stellen es dir vor. Du kannst dann selbst entscheiden, ob du die Person kennenlernen und den Wohnraum anschauen möchtest. Der Kennenlerntermin wird von uns begleitet. Nach dem Termin entscheiden beide Seiten, ob sie sich ein Wohn-Tandem miteinander vorstellen können oder nicht. Erst wenn beide Seiten zugesagt haben, wird ein Untermietvertrag aufgesetzt.
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Wenn du Unterstützung suchst und Wohnraum anbietest, kontaktiere uns per Email, Kontaktformular oder telefonisch. Wir führen dann ein Erstgespräch und beraten dich individuell. Wenn du dich danach entscheidest über uns ein Wohn-Tandem zu suchen, kommen wir zu dir nach Hause und schauen uns den Wohnraum an. Wir nehmen uns bei dem Termin auch viel Zeit, um alle deine Fragen zu klären. Anschließend suchen wir ein passendes Wohn-Tandem für dich. Ist eine passende Person gefunden, vereinbaren wir ein Kennenlernen. Der Kennenlerntermin wird von uns begleitet. Nach dem Termin entscheiden beide Seiten, ob sie sich ein Wohn-Tandem miteinander vorstellen können oder nicht. Erst wenn beide Seiten zugesagt haben, wird ein Untermietvertrag aufgesetzt.